In Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit bis zum 31. Dezember 2022 eine Förderung für mehr Tierwohl zu beantragen. Ziel der Förderung sind dabei spezielle Maßnahmen zum Tierwohl in bestehenden Tierhaltungsanlagen.
Hier sind einige Fakten zur Förderung:
Was wird gefördert?
Alle Investitionen sind dabei inklusive Montagekosten förderfähig
Wer darf gefördert werden?
Unternehmen der Landwirtschaft mit Sitz und Investitionsstandort Nordrhein-Westfalen, welche in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.
Wie hoch ist die Förderung?
Wie wird der Anspruch auf die Förderung jedoch entschieden?
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bei nicht ausreichenden Haushaltsmitteln entscheidet schließlich das Datum des Antragseingangs über die Reihenfolge der Bewilligung.
Was hat allerdings EASYFIX mit der Förderung in NRW zu tun?
EASYFIX bietet einerseits für die Kälber- und Bullenhaltung als auch für die Milchviehhaltung zertifizierte Spaltenauflagen (DLG-geprüft) an. Die EASYFIX Spaltenauflagen erhöhen nachweislich den Komfort, Tierwohl und Gesundheit von Rindern. Die Tiere haben folglich weniger Lahmheiten und eine verbesserte Klauengesundheit. Die simple Montage erfolgt zudem auf bereits genutzten oder neuen Betonspaltenböden.
Wo beantrage ich die Förderung bzw. reiche ich den Antrag ein?
Die Förderung beantragt man entweder online unter https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/tierwohlinvestitionen/index.htm oder bei der zuständigen Kreisstelle.
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